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  • 05.11.2024
    Vorstandssitzung
  • 22.11.2024
    Jubelversammlung

Rudertermine

  • Montag 18:00 Uhr
    Gerrit Bickendorf & Sören Wader JRB (U35)
  • Dienstag 18:00 Uhr
    Richard Bulka & Johannes Seiler & Georg Schweflinghaus
  • Donnerstag 18:00 Uhr
    Jan Hesse & Klaus Neubeck & Martin Glade
  • Freitag 18:00 Uhr
    Günter Forster & Sebastian Jördens & Rafael Torres
  • Sonntag 9:30 Uhr
    Joachim Bostel & Thomas Spindler

Corona-Schutzkonzept

AKTUELL
19.06.2021

Liebe Mitglieder der Bonner Ruder-Gesellschaft,

gemäß „Übersicht“ zu den Inzidenzstufen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 19. Juni 2021 gilt für die Stadt Bonn seit Sonntag, 20. Juni 2021, 0:00 h, die Inzidenzstufe 1 (≤35). Danach gilt für den Sport § 14 Abs. 4 der NRW-Corona-Schutzverordnung vom 26. Mai 2021 in der seit 21. Juni 2021 gültigen Form.

Das bedeutet im Einzelnen:
1.
Erlaubt ist das Rudern unverändert für alle in allen Booten.
Für das Rudern im Einer ist nach wie vor eine Einererlaubnis erforderlich, für das Rudern im Mannschaftsboot ein Ruderer/Obmann mit Steuererlaubnis.
2.
Für den Sportbereich des Bootshauses gilt:
Die Bootshallen sind geöffnet, unser elektronisches Fahrtenbuch hängt in Halle 2 an der Kopfwand. Kommt bitte fertig umgezogen in Sportkleidung zum Bootshaus, um di e Verweildauer in den Umkleiden zumindest vor dem Rudern zu minimieren. In den Bootshallen ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen.
Umkleiden, Duschen und Toiletten werden geöffnet unter Beachtung des Mindestabstands und der allgemeinen Hygieneanforderungen (Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, Händewaschen, Händedesinfektion, regelmäßige infektionsschutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und Sanitärbereiche, Informationsaushänge zum infektionsschutzgerechten Verhalten).

Der Kraftraum wird geöffnet. Die Nutzer des Kraftraumes müssen über einen maximal 48 Stunden alten Corona-Negativtest verfügen und diesen den verantwortlichen Trainern, Übungsleitern und Vertretern von Aufsichtsbehörden (Ordnungsamt, Polizei, …) vorlegen können. Außerdem müssen sie Beginn und Ende ihres Trainings zwecks einfacher Rückverfolgbarkeit entweder im Fahrtenbuch (EFA) oder über die Corona-Warn-App (entsprechende Barcodes hängen an den Türen) erfassen. < br />
Der Ergoraum wird geöffnet für die gleichzeitige Nutzung von bis zu 10 Ruderern (jedes zweite Ergo) bei geöffneten Fenstern und Türen (Querlüftung), Musik daher nur über Kopfhörer. Die Nutzer des Ergoraums müssen über einen maximal 48 Stunden alten Corona-Negativtest verfügen und diesen den verantwortlichen Trainern, Übungsleitern und Vertretern von Aufsichtsbehörden (Ordnungsamt, Polizei, …) vorlegen können. Außerdem müssen sie Beginn und Ende ihres Trainings zwecks einfacher Rückverfolgbarkeit entweder im Fahrtenbuch (EFA) oder über die Corona-Warn-App (entsprechende Barcodes hängen an den Türen) erfassen.

Geimpfte und Genesene (immunisierte Personen) sind den Negativgetesteten gleichgestellt. Vollständig geimpft ist, wer einen Nachweis für eine je nach Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegende Zweit- oder Einzelimpfung vorlegen kann. Genesen ist, wer einen mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alten positiven PCR-Test vorlegen kann. Alle müssen symptomfrei sein.

Über die Öffnung unseres Restaurants entscheidet unser Gastronom Sino Slavicek. Nach aktuellem Stand öffnet das Restaurant am 22. Juni 2021.
3.
Die Pflichten zum Tragen einer Mund-Nase-Maske und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände gelten auch für Geimpfte und Genesene.
4.
Verstöße gegen die oben genannte Rechtsverordnung können durch die zuständigen Behörden mit Geldbußen von bis zu 25.000 EUR geahndet werden, bei uns wären wahrscheinlich 200 bis 500 EUR fällig.

Bei Fragen fragen!



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