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  • 10.12.2024
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Rudertermine

  • Montag 18:00 Uhr
    Gerrit Bickendorf & Sören Wader JRB (U35)
  • Dienstag 18:00 Uhr
    Richard Bulka & Johannes Seiler & Georg Schweflinghaus
  • Donnerstag 18:00 Uhr
    Jan Hesse & Klaus Neubeck & Martin Glade
  • Freitag 18:00 Uhr
    Günter Forster & Sebastian Jördens & Rafael Torres
  • Sonntag 9:30 Uhr
    Joachim Bostel & Thomas Spindler

Öffnung der Bootshallen

   
17.12.2020

Liebe Mitglieder der Bonner Ruder-Gesellschaft, 
wir öffnen die Bootshallen unseres Bootshauses ab sofort wieder für einen eingeschränkten Ruderbetrieb im Einer und Zweier. Wir folgen damit auch den Vorgaben des Nordrhein-Westfälischen Ruderverbands und des Landessportbundes NRW.

Da die Corona-Situation sich in den vergangenen Wochen aber eher verschärft als entspannt hat, spricht der Vorstand mehrheitlich die klare Empfehlung aus, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Das Gebot der Stunde ist und bleibt: Kontakte reduzieren! Und wir fordern Euch ausdrücklich auf, die nachfolgenden Vorgaben strikter zu befolgen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. 

Im Einzelnen: 
1. 
Erlaubt ist das Rudern im Einer und Zweier ohne Einschränkung. 
Für das Rudern im Einer ist nach wie vor eine Einererlaubnis erforderlich, für das Rudern im Mannschaftsboot ein Ruderer/Obmann mit Steuererlaubnis. 
Bootsübergaben am Steg sind nur dann zulässig, wenn die übernehmende Mannschaft in Sicht ist, und nur in der Form zulässig, dass die übergebende Mannschaft das Boot auf den Steg legt und diesen dann verlässt. Erst danach betritt die übernehmende Mannschaft den Steg. Begegnungen auf dem Steg sind untersagt. 

2. 
Die Bootshallen werden geöffnet, das restliche Bootshaus bleibt geschlossen, auch der Zugang zu den WCs und Umkleiden im Sportbereich. Unser elektronisches Fahrtenbuch hängt für diese Zeit in Halle 2 an der Kopfwand. Kommt bitte fertig umgezogen in Sportkleidung zum Bootshaus. Nach dem Rudern sind zusätzlich zur normalen Reinigung des Bootes alle Kontaktflächen (Skullgriffe, Rollsitze) zu desinfizieren. Am Bootshaus, beim gemeinsamen Boottragen und auf dem Steg ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen. 

3. 
Wegen der gesetzlichen Kontaktbeschränkungen dürfen maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum / am Bootshaus zusammentreffen und dabei den ansonsten vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m unterschreiten. Haltet im Übrigen mindestens 1,5 m Abstand voneinander. Daraus folgt, dass Zweier ausschließlich von deren jeweiliger Mannschaft zum Steg transportiert werden dürfen. Hilfestellungen durch Ruderer/Mannschaften von anderen Booten sind unzulässig. Für die Entnahme der Boote aus den Bootshallen und die Nutzung unseres Stegs gilt Reservierungspflicht, wir st ellen zwecks Vermeidung von Menschenansammlungen am Bootshaus unverändert eine einfache Online-Terminreservierung zur Verfügung.

4. 
Verstöße gegen die oben genannte Rechtsverordnung können durch die zuständigen Behörden mit Geldbußen von bis zu 25.000 EUR geahndet werden, bei uns wären wahrscheinlich 200 bis 500 EUR fällig. 
Wir appellieren erneut an Eure Eigenverantwortung, das Angebot, wenn überhaupt, nur unter Berücksichtigung Eurer individuellen Situation zu nutzen. Bleibt bitte besonnen und haltet nach wie vor mindestens 1,5 m, besser noch 2 m Abstand voneinander, wo immer es geht. 
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 10. Jan 2021. Für die Zeit ab dem 11. Jan 2021 wurde von der NRW-Landesregierung bereits eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung angekündigt. Eine erneute Schließung unseres Bootshauses ab diesem Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden. 
Da dies jetzt tatsächlich die letzte Mail an unsere Mitglieder in diesem Jahr ist, möchte ich nicht die Gelegenheit versäumen, Euch allen trotz Corona einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres neues Jahr 2021 mit vielen tolle n Ruderaktionen zu wünschen! 

Herzliche Grüße und bleibt gesund 
Bert Bauer, 1. Vorsitzender und Euer gesamtes Vorstandsteam



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