Termine
Demnächst bei der BRG
- 02.04.2023
Anrudern - 25.04.2023
Vorstandssitzung - 06.05.2023
EUREGA - 27.05.2023
Pfingsttour 2023 - 06.06.2023
Vorstandssitzung - 15.08.2023
Vorstandssitzung - 26.08.2023
Clubregatta und Sommerfest - 26.09.2023
Vorstandssitzung - 26.10.2023
Ältestenrat - 29.10.2023
Herbstwanderung
Rudertermine
- Montag 18:00 Uhr
Gerrit Bickendorf & Sören Wader „JungerRuderBetrieb (U35)“ - Dienstag 18:00 Uhr
Martin Glade & Richard Bulka - Donnerstag 18:00 Uhr
Jan Hesse & Klaus Neubeck - Freitag 18:00 Uhr
Günter Forster & Sebastian Joerdens - Sonntag 9:30 Uhr
Joachim Bostel & Thomas Spindler
Spendenkonten
Spendenkonten
Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE08370501980000067298
BIC: COLSDE33XXX
Bootshausverein der Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE87370501980000070920
BIC: COLSDE33XXX
Zustiftungen zum Kapital der „Stiftung Alter Knabe der Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.“:
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
IBAN: DE44380601860303810013
BIC: GENODED1BRS
Für Kleinspenden bis 200 EUR reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.
Auf dem Beleg müssen dabei folgende Angaben stehen:
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer
- der Verwendungszweck der Spende
- ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt
Neben dem Namen des Vereins und des Spenders (beide stehen als Empfänger der Zahlung und Einzahler bzw. Kontoinhaber ohnehin auf dem Beleg) wird also z.B. folgende Angabe bei "Verwendungszweck" gemacht:
Spende für Sportbetrieb - Freistellung FA Bonn-Außenstadt vom 1. Jun 2018, Steuernummer 206/5852/0506.
Es reicht auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis aus, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind. Da hier keine einheitlichen Vorgaben der Finanzverwaltungen vorliegen, sollte der Spender zusätzlich den Vordruck des Vereins aufbewahren. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt einen zusätzlichen Zuwendungsnachweis verlangen.
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